Die Wahl der Bestattungsform
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen fest, wer verpflichtet ist, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen (Bestattungspflicht). In der Regel sind dies der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister).
Für die Wahl der Bestattungsform und des Bestattungsortes ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend.
Eine Einäscherung muss entweder vom Verstorbenen selbst oder durch bestattungspflichtige Personen ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit anonymen Bestattungen sowie mit alternativen Urnenbestattungsformen.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Wahl Ihrer individuellen Bestattungsform.
Diese Formen der Bestattung können wir Ihnen anbieten:
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